Wichtige Info
Die Stadt Stuttgart erhebt ab dem 01.07.2026 eine Bettensteuer in Höhe von € 3,00 pro Person und Nacht, zzgl. 7% MwSt.
Als Beherbergungsbetrieb sind wir gesetzlich verpflichtet, diese Steuer in voller Höhe an die Stadt Stuttgart abzuführen.
Für Sie bedeutet es, dass ab 01.07.2026 die Bettensteuer zzgl. MwSt. zum Übernachtungspreis dazukommt.


